Anhänger Kat. BE

Kategorie BE

Wann ist die Kategorie BE erforderlich?

Eine Prüfung für die Kategorie BE ist nur dann erforderlich, wenn die Autoprüfung nach dem 1. April 2003 absolviert wurde.
Bei einem Gesamtgewicht des Zuges bis 3500 kg muss das Zugfahrzeug in jedem Fall 1 kg schwerer sein als der Anhänger. Somit muss bis 3500 kg keine Anhängerprüfung absolviert werden.
Wenn das Gesamtgewicht des Zuges über 3500 kg liegt so muss ein Lernfahrausweis der Kategorie BE beantragt und eine praktische Prüfung absolviert werden.
Die Ausbildung für die Kategorie BE beinhaltet das Fahren mit Anhänger, das Manövrieren, Parkieren und das ordnungsgemässe An- und Abkuppeln.


Fahrstunden mit eigenem Auto und Anhänger
Einzel-Lektion (45 Minuten) Fr. 90.–

Fahrstunden mit eigenem Auto und Anhänger der Fahrschule
Einzel-Lektion (45 Minuten) Fr. 100.–

Das Fahrzeug mit entsprechendem Anhänger kann auch von der Fahrschule zur Verfügung gestellt werden.
Einzel-Lektion (45 Minuten) Fr. 120.–