Eine Prüfung für die Kategorie BE ist nur dann erforderlich, wenn die Autoprüfung nach dem 1. April 2003 absolviert wurde.
Bei einem Gesamtgewicht des Zuges bis 3500 kg muss das Zugfahrzeug in jedem Fall 1 kg schwerer sein als der Anhänger. Somit muss bis 3500 kg keine Anhängerprüfung absolviert werden.
Bei einem Gesamtgewicht des Zuges bis 3500 kg muss das Zugfahrzeug in jedem Fall 1 kg schwerer sein als der Anhänger. Somit muss bis 3500 kg keine Anhängerprüfung absolviert werden.
Wenn das Gesamtgewicht des Zuges über 3500 kg liegt so muss ein Lernfahrausweis der Kategorie BE beantragt und eine praktische Prüfung absolviert werden.
Die Ausbildung für die Kategorie BE beinhaltet das Fahren mit Anhänger, das Manövrieren, Parkieren und das ordnungsgemässe An- und Abkuppeln.
Die Ausbildung für die Kategorie BE beinhaltet das Fahren mit Anhänger, das Manövrieren, Parkieren und das ordnungsgemässe An- und Abkuppeln.