Fahrzeugführer aus dem Ausland, welche seit 12 Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen sich innert 12 Monaten für eine Kontrollfahrt anmelden. Nur so wird ihr ausländischer Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht.
Befreit von der Kontrollfahrt sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.
Die Kontrollfahrt kann mit einem Auto mit automatischem oder manuellem Getriebe absolviert werden. Falls vorhanden ist die Kontrollfahrt auch mit dem eigenen Fahrzeug möglich.
Voraussetzung für das Bestehen der Kontrollfahrt
Es wird geprüft, ob der Autofahrer die Verkehrsregeln kennt, das Fahrzeug sicher führt und sich und andere Verkehrsteilnehmer in keiner Weise gefährdet.